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   OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08, 3 Ws 11/08   

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https://dejure.org/2008,16670
OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08, 3 Ws 11/08 (https://dejure.org/2008,16670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2008 - 3 Ws 10/08, 3 Ws 11/08 (https://dejure.org/2008,16670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 3 Ws 10/08, 3 Ws 11/08 (https://dejure.org/2008,16670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 44; StPO § 314; JGG § 67
    Rechtsmittelfrist; Beginn; Jugendgerichtsverfahren; Erziehungsberechtigte; Berufung;

  • openjur.de

    Berufung, gesetzlicher Vertreter, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 67 Abs. 2 StPO §§ 298 Abs. 1; 35a
    Berufung, gesetzlicher Vertreter, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Rechtsmittelfrist für Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls für die Anwesenheit oder Abwesenheit von nicht anwesenheitspflichtigen Personen; Erziehungsberechtigte und gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Rechtsmittelfrist für Eltern oder gesetzliche Vertreter mit Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls für die Anwesenheit oder Abwesenheit von nicht anwesenheitspflichtigen Personen; Erziehungsberechtigte und gesetzliche ...

  • Judicialis

    JGG § 67 Abs. 2; ; StPO § 35a; ; StPO § 298 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08
    Denn abgesehen davon, dass diese Angabe nicht den Anforderungen des § 271 Nr. 4 StPO genügt, da die Namen der erschienenen Eltern nicht aufgeführt worden sind, erstreckt sich die Beweiskraft des Protokolls nicht auf die An- bzw. Abwesenheit von Personen, deren Anwesenheit das Gesetz nicht zwingend vorschreibt (vgl. BGH NStZ 1999, 426), was auf die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter des Angeklagten zutrifft, so dass die Klärung der Frage, ob die Beschwerdeführer an der Hauptverhandlung teilgenommen haben, dem Freibeweis zugänglich ist (vgl. BGH a.a.O.).
  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 368/62
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich aber keine Rechtspflicht des Gerichts, den Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern ein ergangenes Urteil nebst Rechtsmittelbelehrung gerade mit Rücksicht auf eine etwaige Anfechtung des Urteils so rechtzeitig zuzustellen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetzlichen Vertreter dagegen noch fristgerecht Rechtsmittel einlegen können, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass eine Zustellung des mit Gründen versehenen schriftlichen Urteil innerhalb der seit der Verkündung laufenden einwöchigen Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nur in Ausnahmefällen möglich sein wird, da sowohl die Anfertigung des Urteils als auch dessen kanzleimäßige Bearbeitung regelmäßig einen größeren Zeitraum beanspruchen (vgl. BGH NJW 1962, 2262).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1960 - 1 Ws 256/60
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 3 Ws 10/08
    Dass gerade in Jugendsachen andere Maßstäbe gelten sollen, ist insofern nicht einzusehen (vgl. BGH a.a.O.; a. A. OLG Stuttgart NJW 1960, 2353).
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